Vorwurf: Versuchter Totschlag durch Datenmanipulation
Göttinger Mediziner nach Organspendeskandal vor Gericht
Der Skandal um Bevorzugungen von Patienten bei Spenderorganen sorgte vergangenes Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Zum Prozessauftakt meldete sich der angeklagte Arzt zu Wort: Es sei ihm nur um das Wohl seiner Patienten gegangen.
Vor dem Landgericht Göttingen wird der Organspende-Skandal von heute an juristisch aufgearbeitet. Mehr als 40 Verhandlungstage sind dazu bis Mai nächsten Jahres angesetzt – 30 Zeugen sollen angehört werden, die aufzuarbeitenden Akten füllen 35 Umzugskartons.
Angeklagt ist der ehemalige Leiter der Transplantationsmedizin an der Göttinger Uniklinik. Ihm werden versuchter Totschlag in elf Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll er medizinische Daten von Patienten manipuliert und diese an die zentrale Vergabestelle "Eurotransplant" gemeldet haben, um schneller Spenderorgane zu bekommen.
Bonuszahlung bei zahlreichen Transplantationen
Dem Medizinprofessor wird vorgeworfen, dabei den Tod anderer lebensbedrohlich erkrankter Patienten in Kauf genommen zu haben, die aufgrund der Manipulationen kein Spenderorgan erhielten. In drei weiteren Fällen habe der Arzt Patienten Lebern transplantiert, obwohl dies aus medizinischer Sicht falsch war. Die Patienten starben – sie seien zuvor nicht über das Risiko aufgeklärt worden.
Seine Verteidiger erklärten, der Mediziner habe nach eigenen Angaben keine Manipulationen bei der Verteilung von Organen vorgenommen oder veranlasst. Vor Gericht wies der Arzt Spekulationen zurück, er habe die Zahl der Transplantationen steigern wollen, um Bonuszahlungen zu erhalten. Einen entsprechenden Vertrag habe ihm die Göttinger Klinikleitung aufgedrängt, als er 2008 dorthin kam. Danach erhielt der Mediziner ab einer gewissen Anzahl von Organverpflanzungen einen Bonus von 1500 Euro pro Patient. Bei seinem Handeln sei es ihm immer nur um das Wohl seiner Patienten gegangen, betonte der Angeklagte.
Richter betreten rechtliches Neuland
Nach Ansicht von Experten betreten die Richter in dem Prozess rechtliches Neuland: Der auf Medizin-Strafrecht spezialisierte Juraprofessor Gunnar Duttge von der Universität Göttingen sagte der Deutschen Presseagentur, dass es problematisch sei, einen Zusammenhang zwischen den Entscheidungen des Arztes und dem möglichen Tod von Patienten zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft werfe dem Arzt zwar versuchten Totschlag vor, könne die Opfer – also Patienten, die möglicherweise kein Spenderorgan bekommen haben – jedoch nicht eindeutig benennen. Ein ähnlicher Fall sei vor Gericht noch nicht verhandelt worden.
Zahl der Organspender ging stark zurück
Der angeklagte Medizinprofessor sitzt seit Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft. Auch in Bayern wird gegen ihn ermittelt. An seiner früheren Arbeitsstätte, dem Uniklinikum Regensburg, soll er Patientendaten manipuliert haben, um schneller an Spenderorgane zu kommen. Nach Bekanntwerden der Fälle ging die Zahl ging die Zahl der Organspender laut Deutscher Stiftung Organspende um fast 20 Prozent zurück.
Kampagne für mehr Organspende-Bereitschaft
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) appellierte an potenzielle Organspender (picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm)Der Gesetzgeber hat Manipulationen an Organ-Wartelisten inzwischen als Straftatbestand definiert. Außerdem muss das Bundesministerium für Gesundheit inzwischen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organvergabe genehmigen. Das Ministerium wirbt zurzeit mit einer 180.000 Euro teuren Kampagne für mehr Spendenbereitschaft in der deutschen Bevölkerung. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr forderte die Menschen in Deutschland im RBB dazu auf, sich trotz der Vorfälle in Göttingen als Organspender registrieren zu lassen. Bedarf für weitere Änderungen am Organspende-System sieht das Gesundheitsministerium nicht.
Auch der Ärztliche Direktor des Essener Uni-Klinikums, Eckard Nagel, sieht in der deutschen Transplantationsmedizin keine größeren Missstände. Es handele sich um einen der sichersten Bereiche der Medizin, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates im Deutschlandfunk. Nagel hält es deswegen nicht für nötig, Überwachung und Vergabe von Organen vollständig dem Staat zu übergeben. Wichtiger seien klare Gesetze, wobei man kriminelle Energie nie ganz ausschließen könne.
Der Direktor der Kinderklinik Siegen, Rainer Burghard, warb im Deutschlandradio Kultur konkret für eine Änderung des Organtransplantationsgesetzes von der neuen Einwilligungslösung hin zu einer Widerspruchslösung: Probleme wie die im Zusammenhang mit dem Organspendeskandal seien dann nicht mehr existent.
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