Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks

Deutschlandradio ist laut § 31 (2) Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung des Auftrags, über Qualität und Quantität der bestehenden Angebote und Programmschwerpunkte vorzulegen. Der aktuelle Bericht 2022-2024 wurde vom Hörfunkrat im Dezember 2022 verabschiedet.

Mit Inkrafttreten des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist das Deutschlandradio – wie ARD und ZDF – verpflichtet, in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer solchen Publikation einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Der aktuelle Bericht als Download:
Bericht über programmliche Leistungen 2022-2024.

Ältere Berichte (ab 2004) finden Sie hier: