Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks
Deutschlandradio ist laut § 31 (2) Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung des Auftrags, über Qualität und Quantität der bestehenden Angebote und Programmschwerpunkte vorzulegen. Der aktuelle Bericht 2022-2024 wurde vom Hörfunkrat im Dezember 2022 verabschiedet.