
Stärker als kommerzielle Medienunternehmen unterliegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter der Kontrolle durch Aufsichtsgremien, in die eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen und Verbände eingebunden sind. Bei Deutschlandradio üben Hörfunkrat und Verwaltungsrat die Aufsicht aus und haben dabei weitreichende Kontrollbefugnisse.
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten, speziell in wirtschaftlichen Fragen. Alle Verpflichtungen ab 125.000 Euro müssen durch den Verwaltungsrat freigegeben werden. Bei bestimmten Rechtsgeschäften und bei der Ernennung der zwei Direktoren durch den Intendanten ist seine Zustimmung einzuholen. Darüber hinaus schließt das Gremium mit dem Intendanten den Dienstvertrag ab und befindet über Haushaltsplan und Jahresabschluss der Körperschaft, welche danach an den Hörfunkrat zur Genehmigung weitergeleitet werden. Der Verwaltungsratsvorsitz wechselt regelmäßig zwischen ARD und ZDF. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Der Hörfunkrat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Verbände und Gruppen, der Länder und des Bundes. Diese Zusammensetzung haben die Länder im Deutschlandradio-Staatsvertrag festgelegt. Die 45 Mitglieder achten auf die Einhaltung der im Staatsvertrag aufgeführten Bestimmungen zur Gestaltung von Sendungen, zu Berichterstattung, Jugendschutz, Gegendarstellung, Verlautbarungsrecht, Anspruch auf Sendezeit und zu Eingaben und Beschwerden. Der Hörfunkrat berät den Intendanten in Programmfragen und kontrolliert die Erfüllung des Auftrags. Hierfür nutzt er im Wesentlichen den am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Qualitätssicherungsleitfaden, worin formale und inhaltliche Qualitätsstandards und standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung festgelegt sind. Im Zuge der jüngsten Überarbeitung des Medienstaatsvertrages (in Kraft seit 1. Dezember 2025) wurde die Aufsicht weiter gestärkt.
So wurde ein fachlich besetzter neuer und senderübergreifender Medienrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Sitz in Weimar geschaffen. Er besteht aus sechs externen und unabhängigen Sachverständigen, die die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags der öffentlich-rechtlichen Medienanbieter insgesamt bewerten sollen. Der Hörfunkrat hat am 4. Dezember 2025 die Berliner Politikwissenschaftlerin und Digital-Expertin Prof. Dr. Jeanette Hofmann in das Gremium entsandt.
Weitere Informationen zu den Aufsichtsgremien von Deutschlandradio finden Sie hier.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Deutschlandradio wird jenseits der Aufsichtsgremien auch von den Rechnungshöfen der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen regelmäßig geprüft. Die beiden Landesrechnungshöfe sind durch den Sitz der Körperschaft in Berlin und Köln zuständig.