Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat das Verfahren zur Wahl von zwei externen Sachverständigen für den Verwaltungsrat gestartet. Die Sachverständigen werden durch den Hörfunkrat gewählt, dessen neue Amtsperiode im Januar 2024 beginnt.
Der Deutschlandradio-Staatsvertrag sieht vor, dass dem sich ebenfalls im kommenden Jahr neu konstituierenden Verwaltungsrat
- eine Sachverständige oder ein Sachverständiger mit Kenntnissen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung oder Betriebswirtschaft und
- eine Sachverständige oder ein Sachverständiger mit Kenntnissen in den Bereichen Rundfunkrecht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft angehört.
Der vollständige Text zur Ausschreibung der zwei Mitgliedschaften im Verwaltungsrat von Deutschlandradio findet sich hier.
Interessensbekundungen können bis zum 3. November 2023 eingereicht werden.
Interessensbekundungen können bis zum 3. November 2023 eingereicht werden.
Hörfunkrat und Verwaltungsrat sind Organe der Körperschaft Deutschlandradio. Der Hörfunkrat stellt unter anderem die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten, speziell in wirtschaftlichen Fragen und entscheidet über den Haushaltsplan und den Jahresabschluss der Körperschaft.