Behandlung von Programmbeschwerden

Der Hörfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Vorschriften für die Gestaltung der Angebote von Deutschlandradio.

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Der Hörfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Vorschriften für die Gestaltung der Angebote von Deutschlandradio. Daher sind dem Hörfunkrat die Meinungen der Hörer*innen und Nutzer*innen sehr wichtig. Zu unterscheiden ist hierbei aber zwischen allgemeinem Missfallen und Kritik und einer förmlichen Programmbeschwerde.
Möchten Sie Kritik/allgemeines Missfallen bezogen auf ein Deutschlandradio-Angebot äußern, dann wenden Sie sich bitte an den Hörerservice von Deutschlandradio. Eine zusammenfassende Darstellung des Publikumsfeedbacks erhält der Hörfunkrat in jeder Dezembersitzung. Die Berichte sind hier abrufbar.
Eine förmliche Programmbeschwerde setzt hingegen voraus, dass die Verletzung eines Programmgrundsatzes schlüssig dargelegt wird. Die Programmgrundsätze ergeben sich aus dem Deutschlandradio-Staatsvertrag und dem Medienstaatsvertrag. Förmliche Programmbeschwerden sind schriftlich und unter Beachtung des nachfolgenden Verfahrens/der nachfolgenden Vorgaben an den Hörfunkrat zu senden.
Die in der Satzung von Deutschlandradio festgelegte Beschwerdeordnung ist dreistufig gestaltet:
  1. Sie sieht auf der ersten Stufe vor, dass der/die Intendant/in von Deutschlandradio gegenüber Ihnen als Beschwerdefüher/in zu Ihrer Programmbeschwerde Stellung nimmt.  
  2. Sind Sie mit der Antwort der/des Intendantin/en nicht zufrieden und fordern Sie eine Behandlung im Hörfunkrat, befasst sich auf der zweiten Stufe der Programmausschuss des Hörfunkrats mit Ihrer Beschwerde. Hält der Programmausschuss die Beschwerde für begründet, ist eine Behandlung durch den Hörfunkrat herbeizuführen. Sieht er keine Veranlassung, den Hörfunkrat mit der Beschwerde zu befassen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid des/der Vorsitzenden des Hörfunkrates. 
  3. Sind Sie mit diesem Bescheid nicht zufrieden, haben Sie auf der dritten Stufe die Möglichkeit, erneut eine Behandlung Ihrer Beschwerde durch den Hörfunkrat, herbeizuführen.
Formal setzt das Beschwerdeverfahren voraus, dass:
  • die Beschwerde führende Person namentlich erkennbar ist. Anonymisierte oder pseudonymisierte Eingaben werden nicht berücksichtigt.
  • die Eingabe schriftlich erfolgt – per E-Mail (an gremienbuero@deutschlandradio.de) oder Brief (an: Deutschlandradio-Gremienbüro, Raderberggürtel 40, 50968 Köln). Genutzt werden kann auch dieses Beschwerdeformular
Inhaltlich setzt das Beschwerdeverfahren voraus, dass:
  • die Beschwerde einen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren einzelnen Sendung oder einem bestimmten oder bestimmbaren einzelnen Telemedienangebot angibt.
  • ein bereits ausgestrahltes Programm/veröffentlichtes Telemedienangebot betroffen ist.
  • ein Verstoß gegen die für Deutschlandradio geltenden Programmgrundsätze vorgetragen wird und der vorgetragene Verstoß begründet wird.
  • der Inhalt der Beschwerde keinen Straftatbestand erfüllt, insbesondere keinen beleidigenden, erpresserischen oder nötigenden Inhalt hat.
  • derselbe Vortrag nicht bereits in einer früheren Beschwerde gegen dieselbe Sendung oder dasselbe Telemedienangebot vorgebracht wurde, die der Hörfunkrat zurückgewiesen hat.
  • nicht erkennbar missbräuchlich das Instrument der Programmbeschwerde zur Verfolgung anderer Zwecke als der Feststellung der Verletzung von Programmgrundsätze eingesetzt wird.
Mehrfach- und Massenbeschwerden werden wie folgt behandelt:
  • Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.
  • Bei Mehrfachbeschwerden wird die individuelle Argumentation der Petent*innen bei der Bearbeitung angemessen berücksichtigt.
  • Bei Massenbeschwerden wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde für die Bearbeitung geführt. Über die Anwendung dieses Verfahrens entscheidet der Vorsitz des Hörfunkrates.
  • Die übrigen eingehenden einzelnen Beschwerden werden nur noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Der Hörfunkrat erhält einen Hinweis, dass noch eine Anzahl X gleichgearteter Beschwerden eingegangen ist.
  • Nach Abschluss des Verfahrens sind alle Petenten*innen über den Ausgang des Verfahrens zu informieren