Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks

Deutschlandradio ist laut § 31 (2) Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung des Auftrags, über Qualität und Quantität der bestehenden Angebote und Programmschwerpunkte vorzulegen. Der aktuelle Bericht 2024-2026 wurde vom Hörfunkrat im Dezember 2024 verabschiedet.

Der aktuelle Bericht als Download:
Bericht über programmliche Leistungen 2024-2026.

Ältere Berichte (ab 2004) finden Sie hier: