zweite Sitzung am 22. Februar 2024 Deutschlandradio-Hörfunkrat begrüßt Empfehlungen des Zukunftsrats

Aufsichtsgremium wählt zwei neue Mitglieder für den Deutschlandradio-Verwaltungsrat

Der neu zusammengesetzte Hörfunkrat von Deutschlandradio hat sich in seiner zweiten Sitzung am 22. Februar 2024 intensiv mit den Vorschlägen des von den Ländern einberufenen Zukunftsrats befasst. Dabei wurden besonders die Chancen und Herausforderungen diskutiert, die für Deutschlandradio als bundesweiter Audio-Anbieter mit einer Umsetzung der Reformagenda verbunden wären. Das Expertengremium hatte im Januar konkrete Reformideen für die Weiterentwicklung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt. Aus Sicht von Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue enthält der Bericht des Zukunftsrats viele wegweisende Impulse, durch die eine bisweilen aufgeregt geführte Debatte versachlicht werden kann. 

In seiner Stellungnahme betont der Zukunftsrat die Sonderstellung von Deutschlandradio als Nachrichten- und Kulturanbieter: „Es bedient Zielgruppen, die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenig und von privatwirtschaftlichen Medien gar nicht angesprochen werden.“ Gleichwohl benennt der Rat für alle von der Gemeinheit getragenen Programme eine Vielzahl von Herausforderungen. In seiner Sitzung erörterte der Hörfunkrat die von den Fachleuten entwickelten Vorschläge. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie durch weitere Kooperationen Synergieeffekte und Einsparungen erzielt werden können. Hierzu wird Deutschlandradio in den kommenden Monaten weitere Vorschläge entwickeln. Shared Services, unter anderem mit verschiedenen Landesrundfunkanstalten, sollen ausgebaut werden. Der Hörfunkrat unterstützt den Ausbau dieser Zusammenarbeit ausdrücklich. Das gilt auch für den durch den Zukunftsrat formulierten Anspruch, die Vielfalt der Gesellschaft und der in ihr vertretenen Auffassungen im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angemessen zu spiegeln. Für Deutschlandradio bedeute das unter anderem, Perspektiven und Themen auch jenseits der Metropolen noch stärker eine Stimme zu geben, erklärte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue.

Angesichts der Empfehlung des Zukunftsrates, den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen auch im Sinne von mehr Innovation zu schärfen, wurde ein Vorschlag des Hörfunkratsvorsitzes diskutiert, einen nichtständigen Ausschuss zu Digitalisierungs- und Strategiethemen zu bilden werden. Der Ausschuss sei geboten, weil der Audiomarkt in einem lange nicht für möglich gehaltenen Umbruch sei, erklärte Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger: „Wir wollen Deutschlandradio auf diesem Wege kritisch und konstruktiv begleiten und uns einen Überblick über das Innovationspotential von Digitalisierung einschließlich KI verschaffen.“ Bis zur nächsten Sitzung im Juni soll ein entsprechender Konzeptvorschlag erarbeitet und abgestimmt werden.
Der Hörfunkrat wählte in seiner Sitzung darüber hinaus zwei externe Sachverständige für den sich ebenfalls in diesem Jahr neu konstituierenden Verwaltungsrat von Deutschlandradio. Als Sachverständiger mit Kenntnissen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung oder Betriebswirtschaft wird der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Thomas Wagenknecht in den Verwaltungsrat entsandt. Als Sachverständiger mit Kenntnissen in den Bereichen Rundfunkrecht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft gehört Prof. Dr. Volker Lilienthal, Professor für Praxis des Qualitätsjournalismus an der Universität Hamburg, dem Verwaltungsrat auch in der kommenden Amtsperiode an. Beide wurden einstimmig gewählt.

Ausführlich befasste sich der Hörfunkrat mit den Erfordernissen, die sich aus den Änderungen im 3. Medienstaatsvertrag ergeben. Darin sind die Aufgaben der Aufsichtsgremien deutlich ausgeweitet worden. Sie haben demnach unter anderem in Richtlinien inhaltliche und formale Qualitätsstandards für die Programme festzusetzen und deren Überprüfbarkeit sicherzustellen. Dafür sollen künftig das Gremienbüro personell verstärkt und Fortbildungsangebote ausgebaut werden. Erste interne Fortbildungsangebote wurden dafür in der Sitzung vereinbart. 

Bereits am Vortag tagte der Programmausschuss des Hörfunkrates, der sich unter anderem mit der Weiterentwicklung eines im Juni 2023 beschlossenen Leitfadens befasste, in dem zentrale Aspekte der Qualitätsüberprüfung skizziert sind. Der Ausschuss informierte sich darüber hinaus bei Deutschlandradio-Programmdirektorin Jona Teichmann über die unterschiedliche Positionierung der Deutschlandradio-Programme im Audiomarkt und aktuell kontroverse Programmthemen. Eine Programmbeschwerde zur Vorstellung von Interviewpartnern in den „Informationen am Morgen“ im Deutschlandfunk beschieden die Mitglieder des Programmausschusses als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.


Deutschlandradio-Hörfunkrat:
Der Hörfunkrat hat gegenwärtig 43 Mitglieder. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste Sitzung des Hörfunkrats findet am 6. Juni in Köln statt.
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