Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 im Kölner Funkhaus mit den möglichen Auswirkungen des Reformstaatsvertrags auf die Gremienarbeit befasst. Im Mittelpunkt standen die Konsequenzen für Deutschlandradio und seine Aufsichtsgremien im Falle einer Zustimmung der Landtage zu den Reformvorschlägen. Als sachverständigen Gast begrüßte das Gremium den Medienrechtler Dr. Reinhart Binder.
Ein zentrales Element des Reformstaatsvertrags ist die geplante Einrichtung eines sechsköpfigen Medienrates, der künftig alle zwei Jahre die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überprüfen soll. Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger erklärte: „Wir begrüßen die Impulse aus dem Reformstaatsvertrag und stehen der Einrichtung des Medienrates offen gegenüber: Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses neue Gremium einen echten Mehrwert für die Akzeptanz und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – insbesondere für Deutschlandradio – bringt.“
Ein weiteres zentrales Vorhaben des Reformstaatsvertrags ist der „Gesellschaftsdialog“, der die Verbindung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Gesellschaft stärken soll. Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue betonte in diesem Zusammenhang: „Hörerbeteiligung war schon immer ein fester Bestandteil im Radio. Mit Projekten wie der Denkfabrik und Beteiligungsformaten in unseren Sendungen oder der Deutschlandfunk App stärken wir kontinuierlich diesen Dialog, der längst ein Markenzeichen der Deutschlandfunk-Programmfamilie geworden ist.“
Bereits in früheren Sitzungen hatte sich der Hörfunkrat mit der Frage eines angemessenen medialen Umgangs mit rechtsextremen Positionen befasst. In der aktuellen Sitzung wurde Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz diskutiert. Vertreterinnen und Vertreter von Deutschlandradio berichteten, dass die angemessene Berichterstattung auch über extreme Positionen regelmäßig Thema interner Workshops, Wissenswerkstätten und Fortbildungen sei. Die Vorsitzende Katrin Hatzinger hierzu: „Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung ist es wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch über extreme Positionen oder Parteien berichtet und seine Hörerinnen und Nutzer mit authentischen und sorgfältig recherchierten Informationen versorgt. Eine kontinuierliche redaktionelle Debatte und ein regelmäßiges Coaching der Redakteurinnen und Redakteure sind unerlässlich dafür, dass die Deutschlandfunk-Programme ihrer Aufgabe weiterhin zuverlässig und glaubwürdig nachkommen können.“
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Hörfunkrat eine Überarbeitung der Informationen zu Programmbeschwerden auf der Gremien-Website von Deutschlandradio. Ziel sei es, das Verfahren transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Anschließend stellte der Rundfunkdatenschutzbeauftragte Stefan Schwarze seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vor. Für Deutschlandradio wurden darin keine begründeten Beschwerden verzeichnet. Für die Steuerungsgruppe Angebotskontrolle berichtete Gremienmitglied Norbert Klein, dass das Institut für Journalismus der Hochschule Magdeburg-Stendal beauftragt wurde, die inhaltliche und formale Qualität der diskursiven Formate von Deutschlandradio zur Bundestagswahl 2025 zu untersuchen.
Die zweite stellvertretende Vorsitzende des Hörfunkrates, Prof. Dr. Annette Leßmöllmann, gab in ihrer Rolle als Vorsitzende des nichtständigen Ausschusses Digitales und Innovation einen Überblick über die Themen der Sitzung vom 2. Juni 2025. Vertreterinnen und Vertreter von Deutschlandradio berichteten hier zu den Themen Künstliche Intelligenz bei Deutschlandradio sowie Markenführung innerhalb der Deutschlandfunk-Programmfamilie. Zum Thema Marke war zudem eine externe Expertin eingeladen. Prof. Dr. Leßmöllmann bedankte sich für den informativen Austausch und betonte, Deutschlandradio sei bei diesen Themen auf einem sehr guten Weg.
Prof. Dr. Franz Riemer, Vorsitzender des Programmausschusses, berichtete aus der Ausschusssitzung, die am Vortag stattgefunden hatte. Programmdirektorin Jona Teichmann und weitere Vertreterinnen und Vertreter der drei Programme hatten den Ausschuss über aktuelle Projekte informiert, darunter die neuen Podcasts „1001 Nacht” und „Die Peter Thiel Story”. Sechs vorliegende Programmbeschwerden wurden als nicht abhilfefähig beschieden, da keine Verletzung der Programmgrundsätze festgestellt werden konnte. Im weiteren Verlauf der Hörfunkratssitzung beschäftigten sich die Mitglieder des Gremiums mit einer Programmbeschwerde zu der Sendung „Andruck“ im Deutschlandfunk und beschieden diese ebenfalls als nicht abhilfefähig.
Die Gleichstellungsbeauftragte von Deutschlandradio stellte dem Gremium den Gleichstellungsbericht 2024 vor. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag weiterhin bei 41 Prozent. Besonders hervorgehoben wurden das erfolgreiche Herbsttreffen der Medienfrauen 2024, das Deutschlandradio gemeinsam mit der Deutschen Welle und Phoenix veranstaltet hatte, sowie das interne Mentoringprogramm „Mut zu mehr“, das unter anderem auf eine Initiative des Hörfunkrats zurückgeht und in Kürze abgeschlossen wird.
Der Hörfunkrat hat aktuell 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.
Die nächste Sitzung des Hörfunkrats findet am 4. September 2025 in Mainz beim ZDF statt.