Deutschlandradio-Hörfunkrat genehmigt Jahres- und Konzernabschluss 2021

Stephan Schwarze wird neuer Rundfunkdatenschutzbeauftragter

In einer medienpolitischen Grundsatzdiskussion setzte sich der Deutschlandradio-Hörfunkrat in seiner 14. regulären Sitzung in dieser Amtsperiode intensiv mit den Auswirkungen der Krise beim rbb auf den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk auseinander. Auch wenn öffentlich-rechtliche Angebote nach wie vor hohe Wertschätzung genießen, würden die kritisierten Vorgänge klaren Handlungsbedarf aufzeigen. Mittel- und langfristig biete der Medienänderungsstaatsvertrag, der im kommenden Jahr in Kraft treten soll, dafür sinnvolle Leitplanken. Der Vertrag enthält neben Regelungen zur Profilschärfung öffentlich-rechtlicher Angebote und zur Präsenz im Netz auch weitreichende Vorgaben zur Stärkung der Aufsichtsgremien. Doch auch die aktuelle Diskussion könne bereits die „Emanzipation“ des Hörfunkrats als Aufsichtsgremium befördern, erklärte Katrin Hatzinger, zweite stellvertretende Vorsitzende des Gremiums: „Wir müssen uns fragen, ob und wie wir die uns zugedachte Rolle ausfüllen können.“ Als Hörfunkratsvorsitzender verwies Frank Schildt dazu auf den aktuell intensiven Austausch unter den Rundfunkräten. Hier gelte es, die gemeinsame Expertise bei der Neupositionierung der Gremien zu nutzen.
Ausführlich befasste sich der Hörfunkrat mit dem bereits vom Verwaltungsrat bestätigten und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahres- und Konzernabschluss 2021. Der Abschlussbericht enthält unter anderem die wesentlichen Angaben zum Vermögensbestand, zu Erträgen und Aufwänden. Darunter fallen auch die Bezüge der Geschäftsleitung von Deutschlandradio, die nach der Prüfung und Genehmigung des Abschlussberichts durch den Hörfunkrat im Internet veröffentlicht werden.
Die Körperschaft weist für das zurückliegende Jahr in der Ertrags- und Aufwandsrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 13,6 Mio. Euro aus. Im Vergleich zum prognostizierten Fehlbetrag von 20,9 Mio. Euro im Wirtschaftsplan 2021 bedeutet dies eine Verbesserung um 7,3 Mio. Euro. Hauptgründe sind geringere Instandhaltungsaufwendungen und der aufgrund der verzögerten Rundfunkbeitragsanpassung zeitweise verschobene Ausbau des DAB+ Netzes. Der vorgelegte Jahres- und Konzernabschluss wurde vom Hörfunkrat einstimmig genehmigt, auch die Entlastung von Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue für das vergangene Geschäftsjahr erfolgte einstimmig.
In seinem regelmäßigen Tätigkeitsbericht berichtete Intendant Stefan Raue dem Aufsichtsgremium von den Maßnahmen, mit denen Deutschlandradio auf die steigenden Energiepreise reagiert. In einer Mitarbeiterumfrage wurden Vorschläge für konkrete kurz- oder langfristige Sparmaßnahmen gesammelt. Die eingegangenen Anregungen wurden mittlerweile geprüft und sind Teil eines Anfang September beschlossenen Energiesparkonzepts. Darüber hinaus soll ein Energiebeirat eingerichtet werden, in dem alle Bereiche des Hauses vertreten sind. Die Entwicklungen am Strommarkt zeigten nach Einschätzung von Raue zudem noch einmal deutlich die Einsparpotenziale, die sich aus einer Beendigung des Simulcast, der parallelen Verbreitung über UKW und DAB+, ergeben.
Der Hörfunkrat ernannte in seiner Sitzung einstimmig Stephan Schwarze ab dem 1. Januar 2023 für die Dauer von vier Jahren zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten von Deutschlandradio. Er folgt auf Dr. Reinhard Binder, der als erster gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter von BR, SR, Deutschlandradio, WDR und ZDF das Amt seit 2019 innehat. Die Ernennung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die weiteren Kooperationspartner Schwarze ebenfalls beauftragen. Hörfunkratsvorsitzende Frank Schildt erklärte, dass sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren bewährt habe. Dafür spreche auch, dass sich künftig auch der MDR und der SWR beteiligen wollen: „Die Kooperation sichert die Effektivität und Unabhängigkeit, fördert den Austausch von Knowhow und ist nicht zuletzt wirtschaftlich sinnvoll.“
Bereits am Vortag hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats mit mehreren aktuellen Themen der drei Deutschlandradio-Programme befasst. Neben den aktuellen, im weitesten Hörerkreis noch einmal gestiegenen Hörerzahlen, standen dabei auch die Nachrichten-Sendungen und -Angebote der Programme im Blickpunkt. Zusammen mit den zuständigen Programmverantwortlichen erörterten die Ausschussmitglieder die Herausforderungen bei der Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen, beim Umgang mit einer Vielzahl von Krisennachrichten oder auch die Frage nach Resilienz-Trainings für die Nachrichtenteams. Eine Programmbeschwerde zum Podcast „Kompressor“ vom 5. April 2022 („Doppelmörder oder Justizopfer“) beschieden die Mitglieder des Programmausschusses als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat 45 Mitglieder und besteht aus Vertretern der Länder und des Bundes sowie gesellschaftlich relevanter Gruppen. Der Hörfunkrat stellt unter anderem die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Die nächste öffentliche Sitzung findet am 15. Dezember 2022 statt. Weitere Informationen zum Deutschlandradio-Hörfunkrat unter:
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat