Hörfunkratssitzung vom 2. März 2023Konsequenzen aus neuem Medienstaatsvertrag: Deutschlandradio-Hörfunkrat diskutiert Leitfaden zur Wahrnehmung der erweiterten Aufsichts- und Kontrollpflichten

Der Hörfunkrat von Deutschlandradio diskutierte am 2. März 2023 in Berlin bei seiner ersten Sitzung in diesem Jahr intensiv über die Konsequenzen, die sich aus dem 3. Medienänderungsstaatsvertrag für die Gremienarbeit ergeben. Katrin Hatzinger, zweite stellvertretende Vorsitzende des Hörfunkrates, berichtete über den aktuellen Stand eines Leitfadens, in dem die bisherigen Überlegungen zusammengefasst werden. Der Leitfaden beschreibt, wie der Hörfunkrat den im Medienstaatsvertrag beschriebenen erweiterten Aufsichtspflichten genügen kann. Zentraler Diskussionspunkt war insbesondere, wie den Vorgaben des Medienstaatsvertrags entsprechend Parameter für Qualitätsstandards aussehen könnten, welche zusätzlichen Ressourcen und welche neuen Instrumente der Qualitätskontrolle die Mitglieder des Gremiums für die erweiterten Aufgaben und Kompetenzen benötigen. Prof. Dr. Volker Lilienthal, der vom Hörfunkrat entsandte Sachverständige im Deutschlandradio-Verwaltungsrat und Professor für „Praxis des Qualitätsjournalismus“ an der Universität Hamburg, hatte dem Gremium dazu im Vorfeld hilfreiche Hinweise gegeben. 
Katrin Hatzinger: „Wir sind mittendrin in einem sehr produktiven Prozess, der vorliegende Entwurf für den Leitfaden ist ein erster Aufschlag. Die Impulse von Prof. Lilienthal und die daran anknüpfende Diskussion ermutigen uns, den im Medienänderungsstaatsvertrag vorgezeichneten Weg der konstruktiv-kritischen Programmbegleitung weiter zu verfolgen.“ Nach Abschluss dieses Prozesses sollen in der nächsten Sitzung des Hörfunkrates am 1. Juni 2023 konkrete Maßnahmen beschlossen werden, so dass der Hörfunkrat anschließend seine erweiterten Aufsichtspflichten wahrnehmen kann.
Der Vorsitzende des Hörfunkrates, Frank Schildt, informierte das Gremium über das Vorhaben, durch Änderung der Deutschlandradio-Satzung zukünftig Beschlüsse und Wahlen auch in elektronischer bzw. schriftlicher Form zu ermöglichen. Frank Schildt: „Wir planen diese weiterreichende Änderung der Satzung vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir in der Pandemie-Zeit gemacht haben. Für die Zukunft möchten wir unsere Verfahrensweisen anpassen, um so die Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsgremiums auch in Situationen zu gewährleisten, in denen keine Präsenzsitzungen möglich sind.“
Der Hörfunkrat wird den Verwaltungsrat bitten, sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dieser Satzungsänderung zu befassen, so dass anschließend eine Beschlussvorlage hierzu in den Verwaltungsrat eingebracht werden kann. 
In seinem regelmäßigen Tätigkeitsbericht berichtete Intendant Stefan Raue über aktuelle medienpolitische Themen, insbesondere die Reformbestrebungen der Rundfunkkommission für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Weiter informierte der Intendant über die strategischen Ziele und Projekte der Geschäftsleitung von Deutschlandradio, beispielsweise die „Denkfabrik“, die den intensiven Austausch und Dialog mit den Hörerinnen und Nutzern sucht und sich 2023 mit dem Schwerpunktthema „Die wehrhafte Demokratie“ befasst. (Link: Portal der Denkfabrik)
Die Leiterin der Hauptabteilung Intendanz, Dr. Eva Sabine Kuntz, informierte das Gremium über den ersten Nachhaltigkeitsbericht von Deutschlandradio, der noch im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht werden soll. Der Bericht wird sich inhaltlich an den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes orientieren.
Bereits am Vortag hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrates nach einem Redaktionsbesuch bei Deutschlandfunk Nova mit aktuellen Themen der drei Deutschlandradio-Programme befasst. Helga Diener, Vorsitzende des Programmausschusses, berichtete aus der Sitzung, in der Programmdirektorin Jona Teichmann aktuelle Projekte und Produkte der Programme vorgestellt hatte. Zu Gast im Programmausschuss war die Leitung der Abteilung Hintergrund des Deutschlandfunks, um detailliert über die Europa-Berichterstattung zu informieren. Um die Kulturberichterstattung in den drei Programmen von Deutschlandradio zu stärken, wurde Anfang März die Funktion des Chefreporters Kultur besetzt. (Link: Pressemitteilung Chefreporter Kultur)
Zwei Programmbeschwerden - zur Sendung Informationen am Morgen (Deutschlandfunk) vom 26.08.2022 und zum Politikpodcast Nr. 275 - beschieden die Mitglieder des Hörfunkrates als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.

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Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat 44 Mitglieder und besteht aus Vertretern der Länder und des Bundes sowie gesellschaftlich relevanter Gruppen. Der Hörfunkrat stellt unter anderem die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Die nächste öffentliche Sitzung findet am 1. Juni 2023 in Köln statt. Weitere Informationen zum Deutschlandradio-Hörfunkrat unter:
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat