Der Hörfunkrat von Deutschlandradio kommt am Donnerstag, 4. Dezember 2025, in Berlin zu seiner 9. Sitzung in der laufenden Amtsperiode zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Entsendung einer sachverständigen Person in den neuen Medienrat, ein Beschluss über die gemeinsame Satzung von Hörfunk- und Verwaltungsrat zur Wahl einer Intendantin/eines Intendanten bei Deutschlandradio sowie ein Bericht der Hochschule Magdeburg-Stendal, die in diesem Jahr den Hörfunkrat bei der Angebotskontrolle unterstützt. Darüber hinaus befindet der Hörfunkrat über den Wirtschaftsplan von Deutschlandradio für das Jahr 2026.
Die vollständige Tagesordnung finden Sie unter:
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat
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Der Hörfunkrat tagt öffentlich. Anmeldungen zur Teilnahme sind bis 27. November 2025 per Mail an gremienbuero@deutschlandradio.de möglich.
Der Hörfunkrat hat aktuell 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.
Der Hörfunkrat hat aktuell 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.