In diesem Zusammenhang hat Deutschlandradio umfassende Maßnahmen ergriffen, um Gesetzesverstößen und der Missachtung sonstiger wichtiger Regeln vorzubeugen, diese aufzudecken und zu verfolgen.
Interne Meldestelle
Als eine Maßnahme zur Aufdeckung und Nachverfolgung von Regelverstößen hat Deutschlandradio eine interne Meldestelle für Hinweise eingerichtet.
Als eine Maßnahme zur Aufdeckung und Nachverfolgung von Regelverstößen hat Deutschlandradio eine interne Meldestelle für Hinweise eingerichtet.
Ombudsperson
Rechtsanwältin Andrea Berneis übernimmt die Aufgabe der internen Meldestelle als unabhängige Ombudsperson. Sie nimmt Hinweise vertraulich und kostenfrei entgegen.
Beschäftige und geschäftliche Kontakte des Deutschlandradios, der Deutschlandradio Service GmbH und der Gesellschaft für infrastrukturelle Dienstleistungen mbH können sich mit ihren Anliegen direkt an die Ombudsperson wenden.
Rechtsanwältin Andrea Berneis übernimmt die Aufgabe der internen Meldestelle als unabhängige Ombudsperson. Sie nimmt Hinweise vertraulich und kostenfrei entgegen.
Beschäftige und geschäftliche Kontakte des Deutschlandradios, der Deutschlandradio Service GmbH und der Gesellschaft für infrastrukturelle Dienstleistungen mbH können sich mit ihren Anliegen direkt an die Ombudsperson wenden.
Meldungen
Beobachtungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten, Interessenkonflikten sowie verdächtigen Sachverhalten können der Ombudsperson schriftlich, telefonisch, in Textform oder nach vorheriger Vereinbarung auch in einem persönlichen Gespräch anvertraut werden.
Die Ombudsperson ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird die Identität der hinweisgebenden Person vertraulich behandeln. Sie prüft auch anonym eingehende Meldungen und wird diese weiterverfolgen. Es sollte jedoch in Betracht gezogen werden, dass Rückfragen der Ombudsperson zur hinweisgebenden Person zum Zwecke der Sachverhaltsklärung erforderlich werden können.
Die Ombudsperson prüft eingehende Hinweis auf Anhaltspunkte für einen regelwidrigen Sachverhalt. Sollte dieser gegeben sein, wird die Information ausschließlich an die Anti-Korruptionsbeauftragte des Deutschlandradios, Frau Jutta Kluge, oder an die für Compliance zuständige Stelle weitergeleitet, wo über erforderliche Folgemaßnahmen entschieden wird. Die hinweisgebende Person hat das Recht auf eine Rückmeldung zum Sachstand.
Bitte bedenken Sie, dass die Ombudsperson nicht in der Lage ist, die Aufgaben einer allgemeinen Beschwerdestelle zu erfüllen.
Beobachtungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten, Interessenkonflikten sowie verdächtigen Sachverhalten können der Ombudsperson schriftlich, telefonisch, in Textform oder nach vorheriger Vereinbarung auch in einem persönlichen Gespräch anvertraut werden.
Die Ombudsperson ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird die Identität der hinweisgebenden Person vertraulich behandeln. Sie prüft auch anonym eingehende Meldungen und wird diese weiterverfolgen. Es sollte jedoch in Betracht gezogen werden, dass Rückfragen der Ombudsperson zur hinweisgebenden Person zum Zwecke der Sachverhaltsklärung erforderlich werden können.
Die Ombudsperson prüft eingehende Hinweis auf Anhaltspunkte für einen regelwidrigen Sachverhalt. Sollte dieser gegeben sein, wird die Information ausschließlich an die Anti-Korruptionsbeauftragte des Deutschlandradios, Frau Jutta Kluge, oder an die für Compliance zuständige Stelle weitergeleitet, wo über erforderliche Folgemaßnahmen entschieden wird. Die hinweisgebende Person hat das Recht auf eine Rückmeldung zum Sachstand.
Bitte bedenken Sie, dass die Ombudsperson nicht in der Lage ist, die Aufgaben einer allgemeinen Beschwerdestelle zu erfüllen.
Kontakt:
Rechtsanwältin Andrea Berneis
Poststraße 16
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 162 3206917 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr außer an Feiertagen in DE)
dialog@berneis-legal.de
www.berneis-legal.de
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40213 Düsseldorf
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Externe Meldestelle
Personen, die einen Hinweis melden wollen, haben die Wahl, sich an eine externe Meldestelle zu wenden (z. B. Bundesamt für Justiz), wenn ihrem zuvor intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde.
Personen, die einen Hinweis melden wollen, haben die Wahl, sich an eine externe Meldestelle zu wenden (z. B. Bundesamt für Justiz), wenn ihrem zuvor intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde.