Rechtliche Grundlagen

Holzklötze gestapelt
Deutschlandradio produziert an den Standorten Köln und Berlin die drei bundesweiten und werbefreien Hörfunkprogramme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Die gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde von den 16 Bundesländern mit dem Deutschlandradio-Staatsvertrag errichtet. Auf Grundlage dieses Staatsvertrags definiert die Satzung von Deutschlandradio Aufgaben und Organe von Deutschlandradio und die Funktion der Aufsichtsgremien.
Der Deutschlandradio-Staatsvertrag gehört zusammen mit dem Medienstaatsvertrag zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen für Deutschlandradio. Der Medienstaatsvertrag enthält grundsätzliche Regelungen für öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Telemedienanbieter und wird gegenwärtig durch die für den Rundfunk zuständigen 16 Länder überarbeitet.

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