Rechtsgrundlagen

Deutschlandradio produziert an den Standorten Köln und Berlin die drei bundesweiten und werbefreien Hörfunkprogramme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova sowie zahlreiche digitale Angebote. Bei der Erfüllung ihres Auftrages hat die gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio einige Vorgaben zu beachten, die in den folgenden Dokumenten niedergeschrieben sind.

Ein Stapel Schriftstücke liegt auf einem Schreibtisch
Deutschlandradio-Staatsvertrag
Der Deutschlandradio-Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für die Organisation und das Wirken von Deutschlandradio sowie seiner Aufsichtsgremien Hörfunk- und Verwaltungsrat.
Der Deutschlandradio-Staatsvertrag zum Herunterladen.
Medienstaatsvertrag (vormals Rundfunkstaatsvertrag)
Der Medienstaatsvertrag enthält grundsätzliche Regelungen für öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Telemedienanbieter im dualen Rundfunksystem der Länder. Er erteilt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, darunter Deutschlandradio, den Auftrag und enthält Anforderungen an dessen Berichterstattung.
Zur aktuellen schriftlichen Fassung des Medienstaatsvertrages

Weitere Informationen zum Medienstaatsvertrag und den bisherigen Novellierungen finden Sie auf den Seiten der ARD.
Satzung
In der Satzung nimmt Deutschlandradio sein Recht zur Selbstverwaltung wahr. Die Satzung konkretisiert und ergänzt darüber hinaus die staatsvertraglichen Vorgaben.
Die Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ zum Herunterladen.
Geschäftsordnungen
Die Geschäftsordnungen präzisieren die jeweiligen Geschäftsabläufe von Deutschlandradio und seinen Gremien.
Drei-Stufen-Test / Telemedienkonzept
Das Telemedienkonzept vom 20. Oktober 2020 beschreibt, welche Telemedienangebote Deutschlandradio anbietet und wie diese ausgebaut und weiterentwickelt werden sollen. Mit dem Dreistufentest wurde geprüft, ob das Telemedienangebot von Deutschlandradio dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht. Dies hat der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat in seiner Sitzung am 3. März 2022 einstimmig bejaht.
Telemedienkonzept 2020 (PDF)
Leitfaden für den Hörfunkrat und seine Ausschüsse zur Erfüllung der erweiterten Aufsichts- und Kontrollpflichten gemäß dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag (Umsetzungsschritt 1)
Der Leitfaden beschreibt unter anderem, wie der Hörfunkrat die geforderte Auftrags- und Qualitätskontrolle gewährleisten will. So plant das Gremium die Beauftragung qualitativer Studien oder die Entwicklung neuer Formate, die Beratung und Austausch mit externen Medienbeobachtern, dem Publikum und auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Deutschlandradio. Für die ausschließlich ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Hörfunkrates sollen verstärkt Fortbildungen angeboten werden, in denen die für eine erweiterte Aufsichtspflicht benötigten Kompetenzen vermittelt werden. Der Leitfaden wurde am 1. Juni 2023 vom Hörfunkrat beschlossen.
Leitfaden und Programmrichtlinien
Budget der Gremien
Die im Wirtschaftsplan 2023 geplanten Aufwendungen für Gremien betragen rund 320 T€.
Hörfunk- und Verwaltungsrat werden in ihrer Arbeit durch das Gremienbüro unterstützt, welches mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter besetzt ist.
Für die Tätigkeit im Verwaltungsrat haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450 €, der Vorsitzende 900 € und sein Stellvertreter 675 €.  
Soweit der Verwaltungsrat von seinem Recht Gebrauch macht ständige oder nichtständige Ausschüsse zu bilden, haben die Ausschussvorsitzenden Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 675 €.
Für die Tätigkeit im Hörfunkrat haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 €, der Vorsitzende 600 €, sein 1. Stellvertreter, seine 2. Stellvertreterin sowie die Ausschussvorsitzenden 450 €.
Darüber hinaus haben alle Gremienmitglieder Anspruch auf ein teilnahmeabhängiges Sitzungsgeld von einheitlich 50 € pro Sitzung.