Rechtsgrundlagen

Staatsvertrag

Der Deutschlandradio-Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Die aktuelle Fassung des Staatsvertrages (in Kraft seit 7. November 2020) zum Download.

Satzung

Die Satzung legt die Aufgaben und Organe von Deutschlandradio fest und umfasst die Funktionen der Gremien.
Die Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ zum Download.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung von Deutschlandradio regelt die Zuständigkeiten und Geschäftsabläufe nach Maßgabe der im Staatsvertrag und in der Satzung festgelegten Aufgaben. Sie soll dazu beitragen, die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Deutschlandradios unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu gewährleisten und die Zusammenarbeit im Deutschlandradio zu fördern.

Budget

Die im Wirtschaftsplan 2023 geplanten Aufwendungen für Gremien betragen rund 338 T€.
Hörfunk- und Verwaltungsrat werden in ihrer Arbeit durch das Gremienbüro unterstützt, welches mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter besetzt ist.
Für die Tätigkeit im Verwaltungsrat haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450 €, der Vorsitzende 900 € und sein Stellvertreter 675 €.  
Soweit der Verwaltungsrat von seinem Recht Gebrauch macht ständige oder nichtständige Ausschüsse zu bilden, haben die Ausschussvorsitzenden Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 675 €.
Für die Tätigkeit im Hörfunkrat haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 €, der Vorsitzende 600 €, sein 1. Stellvertreter, seine 2. Stellvertreterin sowie die Ausschussvorsitzenden 450 €.
Darüber hinaus haben alle Gremienmitglieder Anspruch auf ein teilnahmeabhängiges Sitzungsgeld von einheitlich 50 € pro Sitzung.