Der Hörfunkrat besteht aus Vertretern aller Bundesländer, Abgesandten der Bundesregierung sowie Repräsentanten der Landesverbände und gesellschaftlich relevanter Gruppen.
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten, speziell in wirtschaftlichen Fragen und entscheidet über den Haushaltsplan und Jahresabschluss der Körperschaft.