Compliance und Kontrollverfahren bei Deutschlandradio

Blick in ein rundes Treppenhaus
Treppenhaus im Funkhaus Berlin (Deutschlandradio)
Deutschlandradio steht als öffentlich-rechtliche Körperschaft in einer besonderen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, von der es mit Beitragsgeldern finanziert wird. Grundlegende Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter anderem im Leitbild, im Journalistischen Selbstverständnis und in den Verhaltensgrundsätzen von Deutschlandradio festgelegt. Um Regelkonformität und Pflichterfüllung (Compliance) sicherzustellen, existieren darüber hinaus umfangreiche Regelungen sowie interne und externe Anlaufstellen. Die Deutschlandradio-Vollmachtenordnung setzt konsequent auf das Vier-Augen-Prinzip und wird ergänzt durch zahlreiche Dienstanweisungen. So soll Unregelmäßigkeiten, Interessenskonflikten sowie Korruption, d. h. Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung vorgebeugt werden. Bei verdächtigen Sachverhalten zu Personen oder Unternehmen stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, die entsprechenden Hinweisen nachgehen. Das gilt auch für so grundsätzliche Themen wie sexuelle Belästigung, Mobbing oder Machtmissbrauch.
Die interne Revision genießt bei Deutschlandradio eine starke und unabhängige Position. Nicht nur reaktiv, sondern auch regelmäßig proaktiv werden in ausgewählten Bereichen Belege, Verfahren, Projekte, Investitionen und Hinweise nach den Kriterien Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Prüfberichte werden der Geschäftsleitung, den Rechnungshöfen und dem Verwaltungsrat vorgelegt. Grundlage der Prüfungen sind die Revisionsordnung sowie nationale und internationale Standards und Normen.
Gegenwärtig erörtern die für die Rundfunkpolitik zuständigen Bundesländer eine Verschärfung der Compliance-Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Viele der aktuell in Rede stehenden Veränderungen sind bei Deutschlandradio bereits umgesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unrechtmäßiges Verhalten bei Deutschlandradio beobachten oder erleben, können sich vertraulich an eine Compliance-Vertrauensperson, die AGG-Beauftragte (Allgemeines Gleichstellungsgesetz), die Korruptionsbeauftragte, die Personalabteilung, den Personalrat oder die Freienvertretung und – bereits seit 2008 – an einen externen Ombudsmann wenden. Für anonyme Beschwerden steht ein Compliance-Briefkasten zur Verfügung.

Weiterführende Links