Staatsvertrag / Satzung

Der Deutschlandradio-Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.

Staatsvertrag

Der Deutschlandradio-Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Staatsvertrag vom 7. November 2020

Satzung

Die Satzung legt die Aufgaben und Organe von Deutschlandradio fest und umfasst die Funktionen der Gremien.
Die Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ zum Download.
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen von Deutschlandradio mit den Geschäftsordnungen des Deutschlandradio-Hörfunkrats und des Verwaltungsrats.

Telemedienkonzept
Das Telemedienkonzept beschreibt, welche Telemedienangebote Deutschlandradio anbietet und wie diese ausgebaut und weiterentwickelt werden sollen. Mit dem Dreistufentest wurde geprüft, ob das Telemedienangebot von Deutschlandradio dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht. Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat in seiner Sitzung vom 3. März 2022 das Telemedienkonzept vom 20. Oktober 2020 einstimmig genehmigt.
Telemedienkonzept 2020 (PDF)